Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1990 widme ich mich schwerpunktmäßig dem Familienrecht. Angefangen von einer ausführlichen Beratung über die außergerichtliche Tätigkeit bis hin zur Vertretung in allen familiengerichtlichen Verfahren geht es im Wesentlichen um folgende Themengebiete:
Ehesachen:
Damit in engem Zusammenhang stehen oftmals
Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften);
Verfahren zur Regelung der Nutzung der Ehewohnung;
Verfahren zur Teilung des ehelichen Haushalts;
Unterhaltsangelegenheiten,insbesondere die Geltendmachung und Durchsetzung von berechtigten Kindesunterhalts-, Ehegattentrennungsunterhalts- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen, Elternunterhaltsansprüchen, Unterhaltsansprüchen von Müttern nichtehelicher Kinder oder auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche;
Güterrechtliche Auseinandersetzungen:
eheliches Güterrecht, in der Regel der Zugewinnausgleich,
vertragliche Gestaltung von Zugewinngemeinschaften, Gütergemeinschaften oder bei Gütertrennung;
Kindschaftssachen:
Sorgerechtsverfahren:
Elterliche Sorge für Kinder,
Aufenthaltsbestimmungsrecht,
Gesundheitsfürsorge,
Vermögenssorge;
Umgangsregelungsverfahren: